Hausordnung

Liebe Besucherinnen und Besucher der Burg Katzenstein,
wir begrüßen Sie herzlich in unserem Hause und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.

Zweck der Hausordnung:
Diese Hausordnung dient dazu, den Besuch des Museums und der Anlage in angenehmer Atmosphäre zu leben. Die Beachtung der Hausordnung
liegt daher in Ihrem eigenen Interesse.

Hausrecht:
Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Burg Katzenstein, das Hausrecht aus. Ihren Anweisungen ist daher Folge
zu leisten. Sie dienen der Sicherheit und dem Schutz der von Familie Walter verwahrten Kulturgüter. Der Eintritt und die Mieteinnahmen dienen zum Erhalt und zur Sanierung der Burg Katzenstein.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten:
1. Die Eintrittsreise und Öffnungszeiten der Burg Katzenstein werden von der Museumsverwaltung festgelegt. Diese sind an der Kasse einzusehen.
2. Bei Überfüllung oder besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher geschlossen werden.

Besucherinnen und Besucher des Museums:
1. Die Hausordnung ist für alle Besucher verbindlich. Mit dem Betreten des Burggeländes erkennen Sie die Regelungen sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnung an.
2. Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
3. Kinder unter sechs Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume und den Turm besuchen.

Verhalten in den Ausstellungsräumen/ gesamte Burg:
1. Es ist grundsätzlich nicht gestattet, die Exponate zu berühren, Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf
    nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbeizuführen.
2. Tiere sind auf der gesamten Burganlage einschließlich Parkplatz nicht gestattet.
3. In den Ausstellungsräumen und auf dem Burggelände ist es nicht erlaubt mitgebrachte Speisen und Getränke zu verzehren.
4. In der gesamten Burg sowie in den Gasträumen ist das Rauchen untersagt.
5. Jeder Besucher haftet für alle Schäden und Folgeschäden am Gebäude und fester sowie beweglicher Einrichtung, die durch Ihn verursacht werden.
    Eltern haften für Ihre Kinder.
6. Erwachsene Begleiterinnen u. Begleiter von Kindern und Jugendlichen sind für das angemessene Verhalten aller ihnen anvertrauten
    Personen verantwortlich.
7. Die Direktion ist berechtigt bei Diebstählen sämtliche Ausgänge zu schließen, nur den Haupteingang offenzuhalten und dabei eine Kontrolle
    der Besucher vorzunehmen.
8. Die Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft.
    Der Betrieb von Rundfunk- und Abspielgeräten ist im Museum und der Burganlage nicht erlaubt.

Schulkassen:
    Die Lehrerinnen, Gruppenleiter und Erziehungsberechtigte sind für das angemessene Verhalten von Kindern und Jugendlichen, die sich in Ihrer Begleitung
    befinden verantwortlich.

Kapelle:
    Zur besonderen Rücksicht bitten wir die Besucher in der Kapelle, es wird gebeten die Rucksäcke und Schirme vom Rücken zu nehmen und so zu halten,
    dass die Wände nicht berührt oder beschädigt werden.
    Mit hohen finanziellen Mitteln wurde die Kapelle mit dem Landesdenkmal Stuttgart und dem Burgherrn Herr Nomidis-Walter renoviert.
    Über 100.000,00 € betrugen die Sanierungsarbeiten. Bitte helfen Sie uns, dieses Kunstwerk zu erhalten und mit Würde zu behandeln.

Fotografieren:
    Das Fotografieren ist in der Kapelle grundsätzlich verboten. Das Fotografieren für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im
    Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Burgverwaltung gestattet.

Aufsichtspersonal:         
    Das Aufsichtspersonal ist angewiesen darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird. Aus diesem Grund ist den Anweisungen
    des Aufsichtspersonals Folge zu leisten. Bei groben Verstößen gegen diese Hausordnung ist das Personal angewiesen,
    den Besucher des Hauses zu verweisen. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht.

Fundstücke:
    Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir an der Kasse abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen
    Bestimmungen verfügt.

Inkrafttreten:
    Die Hausordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt in den Kassen und Eingangsbereich des Museums aus.
    Außerdem kann Sie bei der Burgverwaltung während den Öffnungszeiten eingesehen werden.

Betreten der gesamten Burganlage auf eigene Gefahr, Eltern haften für Ihre Kinder.

Bitte beachten Sie geänderte Regelungen im Zuge der Corona Pandemie.

Burg Katzenstein den 1. Februar 2020, Besitzer Herr Michael Nomidis – Walter & Pächterin Roswitha Walter